Ausbildungsdauer
2 Jahre
Start
August
Ablauf
1 Tag pro Woche an der Berufsschule
Abschluss
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ
Die Nachholbildung nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) richtet sich an Erwachsene, die zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden können, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben. Wir unterstützen Sie beim Erwerb der nötigen Kompetenzen für das Qualifikationsverfahren.
2 Jahre
August
1 Tag pro Woche an der Berufsschule
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ