Logistiker/-in EFZ Nachholbildung Art. 32 (BiVo2024)
Die Nachholbildung nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) richtet sich an Erwachsene, die zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden können, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben. Wir unterstützen Sie beim Erwerb der nötigen Kompetenzen für das Qualifikationsverfahren.
Ausbildungsdauer
2 Semester
Start
August 2026
Ablauf
Präsenzunterricht und online Unterricht
Abschluss
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ